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Kontakt
Gemeindeverwaltung Egolzwil
Dorfchärn
6243 Egolzwil
Telefon: 041 984 00 10
Telefax: 041 984 00 11
Egolzwiler Sicht
Aktuelle Ausgaben:
Aufgaben der Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten haben bei der politischen Planung der Gemeinde folgende Befugnisse:
- Beschluss über den Voranschlag;
- Kenntnisnahme vom Jahresprogramm;
- Kenntnisnahme vom Finanz- und Aufgabenplan;
- Kenntnisnahme von allfälligen Planungsberichten;
- Kenntnisnahme von allfälligen Leitbildern.
Die Gemeindeversammlung wählt:
- Die Mitglieder und das Präsidium der Rechnungskommission;
- Die frei wählbaren Mitglieder und das Präsidium der Schulpflege;
- Die frei wählbaren Mitglieder des Urnenbüros;
- Die frei wählbaren Mitglieder und das Präsidium der Einbürgerungskommission;
- Die Mitglieder und das Präsidium der von ihr eingesetzten Kommissionen.
Die Gemeindeversammlung erlässt folgende rechtsetzende Beschlüsse:
- Gemeindeordnung;
- Reglemente;
- Rechtsetzende Verträge, sofern der Gemeinderat nicht in einem Reglement als zuständig erklärt wird;
- Übertragung von Gemeindeaufgaben (einschliesslich hoheitliche Befugnisse) an Dritte, soweit das Geschäft die Finanzkompetenz des Gemeinderats übersteigt.
Die Gemeindeversammlung entscheidet folgende Finanzgeschäfte:
- Beschluss über den Voranschlag, den Steuerfuss und die für die Deckung des Finanzbedarfs notwendige Mittelaufnahme;
- Beschluss über die Nachtrags-, Sonder- und Zusatzkredite, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist;
- Genehmigung der Rechnung sowie der Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite;
- Genehmigung folgender Geschäfte, sofern der Wert im Einzelfall den Ertrag einer Zehnteleinheit der Gemeindesteuern übersteigt:
▸ Erwerb, Veräusserung und Belastung von Grundstücken
▸ Leistung von Eventualverpflichtungen;
▸ Abschluss von Konzessionsverträgen;
▸ Gründung von oder Beteiligung an privat- oder öffentlich-rechtlichen juristischen Personen oder einfachen Gesellschaften.
Die Gemeindeversammlung trifft folgende weitere Sachentscheide:
- Verträge oder rechtsetzende Beschlüsse über die Vereinigung oder Teilung der Gemeinde sowie über die Abspaltung von Teilen des Gemeindegebiets;
- Erteilung des Ehrenbürgerrechts.
Die Stimmberechtigten haben bei der politischen Kontrolle und Steuerung der Gemeinde folgende Befugnisse:
- Genehmigung der Rechnung sowie der Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite;
- Kenntnisnahme von Berichten der Rechnungskommission;
- Kenntnisnahme vom Jahresbericht des Gemeinderats.

