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Kehrichtentsorgung

Zuständiges Amt:Gemeindeammannamt

Seit 1. Januar 2003 ist der Gemeindeverband für Abfallentsorgung Luzern Land (GALL) für die Entsorgung von Hauskehricht und Kehricht aus Gewerbe und In-dustrie mit einheitlichen Gebühren für alle Verbandsgemeinden zuständig.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Mittwoch eingesammelt und abgeführt. Sie versehen Ihren Sack oder Ihr Sperrgut gut sichtbar mit der vorgeschriebenen Anzahl Gebührenmarken und stellen den Abfall am Abfuhrtag an der Strasse oder in speziellen bezeichnteten Sammelcontainern bereit.

Dokument Entsorgungskalender_2010.pdf (pdf, 215.7 kB)

Verantwortlich Telefon Preis
Wyss, Hansueli 041 984 00 12 gratis

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