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Kontakt

Gemeindeverwaltung Egolzwil
Dorfchärn
6243 Egolzwil

Telefon: 041 984 00 10
Telefax: 041 984 00 11

 Gemeindeverwaltung

Bauamt

Dorfchärn
6243 Egolzwil

Telefon: 041 984 00 12
Fax: 041 984 00 11
Kontakt: Martin Schmidlin, Simona Schmid 
 E-Mail

 

Das Bauamt ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Auskunftserteilungen zum Zonenplan und zu Gestaltungsplänen
  • Durchführung des Baubewilligungsverfahrens (ordentliches und vereinfachtes Verfahren)
  • Bearbeitung von Reklamegesuchen
  • Ausfertigen von Bauentscheiden
  • Führen von Einspracheverhandlungen
  • Baukontrolle in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Ingenieurbüro

Die Baugesuche werden vorgängig durch externe Fachleute auf die Gesetzeskonformität überprüft.

Für die Erteilung der Baubewilligungen ist der Gemeinderat Egolzwil zuständig.

Baugesuch
Das Baugesuch ist in mindestens 3-facher Ausfertigung (in der Regel 5-facher Ausführung) beim Bauamt einzureichen. Seit dem 1. Februar 2010 besteht im Kanton Luzern die Möglichkeit, das Baugesuch mit allen Beilagen elektronisch einzureichen. Machen Sie von diesem kostengünstigeren und effizienten Verfahren gebrauch!

Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:

  • Situationsplan 1 : 500
  • Grundrisse aller Geschosse mit Keller- und Dachgeschoss
  • Fassaden- und Schnittpläne, Umgebungsgestaltungspläne
  • Unterlagen für die Berechnung der Wärmeisolation/Ausnützungsziffer
  • Pläne für die Abwasseranlagen

Je nach Fall können von der Baubehörde weitere Unterlagen eingefordert werden.
 
Bei Umbauten ist auf den Plänen farblich zu kennzeichnen

  • welche Teile abgerissen/entfernt werden (gelb)
  • welche Teile neu geplant sind (rot).

 

Wann ist eine Baubewilligung notwendig?
Bei Unklarheiten über die Baubewilligungspflicht eines Bauvorhabens oder von Sanierungsarbeiten empfehlen wir Ihnen, das Formular Anfrage über die Baubewilligungspflicht eines Bauvorhabens beim Bauamt einzureichen. Aufgrund Ihrer Anfrage geben wir gerne über die Bewilligungspflicht Auskunft. Unsere schriftliche Antwort wird gebührenfrei erstellt.

Die gesetzlichen Grundlagen über bewilligungspflichtige und bewilligungsfreie Bauten und Anlagen finden Sie im § 60 und 61 der  kantonalen Planungs- und Bauverordnung.


Gesamtrevision Ortsplanung
Zurzeit wird die Gesamtrevision der Ortsplanung durchgeführt. Zusammen mit einem externen Ortsplaner und mit Unterstützung der Ortsplanungskommisson werden die notwendigen Konzepte und Grundlagen erarbeitet. Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie hier.


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