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Wasserversorgungsreglement
Die Anschlussgebühren werden ab 1. August 2024 gemäss dem neuen Wasserversorgungsreglement erhoben. Stichtag ist der Tag der Baubewilligungserteilung. Vor diesem Datum erteilte Baubewilligungen werden nach dem alten Reglement beurteilt.
Zur Verhinderung der Rückwirkungsproblematik werden die Betriebsgebühren erstmals anlässlich der Betriebsgebührenrechnungsstellung im Herbst 2025 gemäss den neuen Reglementen erhoben.
Informationen
- Datum
- 1. August 2024
Dokumente
| Name | |||
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| Wasserversorgungsreglement (PDF, 1.31 MB) | Download | 0 | Wasserversorgungsreglement |
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bau und Infrastruktur | 041 984 00 12 | bau-infrastruktur@egolzwil.ch |
