Inhalt
Budget-Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Egolzwil gesetzlich begründet sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.