Inhalt
Ortsplanung
Mitwirkungsanlass
Mitwirkung – gemeinsam die zukünftige Raumentwicklung von Egolzwil gestalten
Revision Bau- und Zonenreglement
inklusive Ausscheidung der Gewässerräume
Vom 14. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 findet die öffentliche Mitwirkung zur Revision des Bau- und Zonenreglement statt. Die Ortsplanungskommission lädt alle interessierten Bürger am Mittwoch, 19. Oktober um 19:30 Uhr in die Turnhalle des Zentrum Oberdorf zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Mit dieser Revision wird die Ausnützungsziffer durch die Überbauungsziffer ersetzt und somit sind alle Grundstücksbesitzer in der Bauzone von der Revision betroffen. Lassen Sie sich erklären wie die neue Überbauungsziffer angewendet wird und in welcher Wohnzone ihr Grundstück liegt. Die Ortsplanungskommission hat in über 20 Sitzungen das Bau- und Zonenreglement an die aktuelle Gesetzgebung angepasst und Massnahmen für ein lebendiges Dorf und der Erhalt des Dorfbildes definiert. An der Informationsveranstaltung werden Ihnen die verschiedenen Dokumente inklusive der wichtigsten Änderungen wie zum Beispiel der Erhalt oder das Aufheben von Gestaltungsplänen, die Veränderung der Kern- und Dorfzone etc. erläutert.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Mitwirkung wird die Vorprüfung bei den kantonalen Dienststellen durchgeführt. Die Ortsplanungskommission bittet um Ihre Eingaben und Mitwirkung bis Ende Jahr schriftlich an Gemeinde Egolzwil, Ortsplanungskommission, Dorfchärn 1, 6243 Egolzwil oder per Mail an: gemeindeverwaltung@egolzwil.ch. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird es ungefähr im zweiten Halbjahr 2023 eine öffentliche Auflage mit Einspracherecht geben, bevor das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan voraussichtlich im Frühling 2024 an einer Gemeindeversammlung verabschiedet wird. Bei Fragen stehen Ihnen Gemeindepräsident Pascal Muff oder Ortsplaner Andreas Lingg zur Verfügung. Die Gemeinde freut sich über Ihre Mitwirkung und Rückmeldungen.
Übersicht Dokumente:
Leitfaden Dokumente Ortsplanungsrevision
Nutzungsplanung:
- Bau- und Zonenreglement
- Zonenplan Siedlung, M 1:2’500
- Zonenplan Landschaft, M 1:5’000
- Teilzonenplan Gewässerraum, M 1:2’500
Richtplanung
Dokumentation
- Planungsbericht
- Beilage 1: Quartieranalyse
- Beilage 2: Dokumentation Gewässerraum
- Beilage 3: Kapazitätsnachweis
- Beilage 4: BZR Vergleich neu alt
- Beilage 5: Analyse Gestaltungspläne
- Beilage 6: Plan Aufhebung Baulinien, M 1:2’000
SRL Nr. 735 - Planungs- und Baugesetz - Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton Luzern
SRL Nr. 736 - Planungs- und Bauverordnung - Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton Luzern
SRL Nr. 737 - Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe - Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton Luzern
Genehmigung Siedlungsleitbild
Im letzten Jahr wurde das Siedlungsleitbild aktiv von der Ortsplanungskommission Egolzwil zusammen mit dem Ortsplanungsbüro Burkhalter Derungs AG erarbeitet und fertig gestellt. Das Siedlungsleitbild befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsräume und soll die räumliche Entwicklung der nächsten 15 Jahre aufzeigen. Dem Gemeinderat dient es als Leitlinie und Führungsinstrument bei raumrelevanten Fragen und Entscheidungen. Die Vorgaben aus dem Siedlungsleitbild werden anschliessend in der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenreglement und Zonenplan) schrittweise umgesetzt.
Nebst der Ortsplanungskommission und dem Gemeinderat Egolzwil, konnte die Bevölkerung an der Mitwirkungsveranstaltung vom 22. Juni 2021 das Wort erheben und ihren Teil zum Siedlungsleitbild beitragen. Während der Mitwirkungsfrist sind insgesamt fünf Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden, wo möglich und als sinnvoll erachtet, ins Siedlungsleitbild integriert. Parallel zur öffentlichen Mitwirkung wurde die Vernehmlassung bei den kantonalen Dienststellen durchgeführt. An der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2022 wurde das Siedlungsleitbild schliesslich verabschiedet.