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Entsorgung

Für die Sammelstelle Kirchmatt 8 (Werkhof) gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 – 17.00 Uhr
Samstag
08.00 – 11.30 Uhr

An Sonn- und Feiertagen bleibt die Sammelstelle Kirchmatt 8 geschlossen.

Unsere Werkdienstmitarbeitenden führen sporadische Kontrollen bezüglich Ordnung und Sauberkeit durch. Die Bevölkerung wird demnach gebeten Ordnung zu halten.

 

Kontakt Werkdienst
Manfred Egli / André Gusset
Telefon 041 980 00 45


Folgendes Material können Sie bei der Sammelstelle Kirchmatt 8 entsorgen:

  • Aluminium/Weissblechdosen
  • Batterien
  • Bauschutt/Inert
  • Alteisen/Metalle
  • Elektronik
  • Entladungslampen
  • Grüngut
  • Glas
  • Glühbirnen
  • Karton
  • Papier
  • Haushalt-Kunststoffe im Sammelsack
  • Nespresso Kapseln
  • PET
  • Schuhe/Textilien
  • Speiseöl

 

Externe Sammelstellen

Möbel/Holz und Styropor

  • K. & M. Bucher Transport AG, 6247 Schötz, Montag - Freitag, 13.15-17.00 Uhr und Samstag, 08.00-11.45 Uhr
  • Amstein Robert AG, 6130 Willisau, Montag - Freitag, 07.30-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr und Samstag, 08.00-12.00 Uhr
  • Gasser AG, 6252 Dagmersellen, Montag - Freitag, 07.00-11.45 Uhr und 13.00-16.45 Uhr und Samstag, 07.30-11.45 Uhr
  • Beck Umweltservice AG, Allmendstrasse 5, 6210 Sursee, Montag - Freitag, 07.15 - 11.45 Uhr und 13.00 - 17.15 Uhr Samstag, 07.30 - 15.00 Uhr
  • Sammelhof Josef Frey AG, Grenadierstrasse 9, 6210 Sursee, Montag - Freitag, 07.15 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.15 Uhr Samstag, 07.45 - 15.00 Uhr

Pneus

  • Kaufmann Franz, Reifenservice, Kreuzmatt 6, Wauwil, Tel. 041 982 00 65, Montag - Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr
   

 

Kehrichtabfuhr
Seit 1. Januar 2003 ist der Gemeindeverband für Abfallentsorgung Luzern Land (GALL) für die Entsorgung von Hauskehricht und Kehricht aus Gewerbe und Industrie mit einheitlichen Gebühren für alle Verbandsgemeinden zuständig.

Sie versehen Ihren Sack oder Ihr Sperrgut gut sichtbar mit der vorgeschriebenen Anzahl Gebührenmarken und stellen den Abfall am Abfuhrtag (jeweils freitags, ab 07.00 Uhr) an der Strasse oder in speziell bezeichneten Sammelcontainern bereit. Mögliche Verschiebungen können Sie unserem Entsorgungskalender entnehmen.

 

Jährliche Grundgebühr

Mit der Grundgebühr werden die Spezialentsorgungen bezahlt, welche Ihnen bei der Entsorgungsstelle Kirchmatt 8 zur Verfügung stehen. Die Gebühr wird den Haushalten (CHF 60.00) und den Betrieben (CHF 120.00) ein Mal pro Jahr per Stichtag (1. August) in Rechnung gestellt. 

Gebührenpflichtige Betriebe gemäss Art. 7 der Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement sind:

  • Firmen (juristische Personen), Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften und Genossenschaften mit im Handelsregister des Kantons Luzern eingetragenem Hauptsitz in Egolzwil
  • Vereine mit einem Grundstück

Gebührenfrei sind gemeinnützige Vereine und Vereine ohne eigenes Grundstück und Immobilien sowie Firmen ohne Niederlassung in Egolzwil, Holdings, Stiftungen und Bau-/Wohngenossenschaften.

 

Häckseldienst (nur Astmaterial)

Auf Anmeldung beim Werkdienst, Tel. 041 980 00 45. Der Aufwand (Fr. 150.-/h) wird Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt. Nur während den Monaten März bis und mit Oktober.

Laub kann das ganze Jahr beim Werkhof in der Mulde deponiert werden.

 

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