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Entsorgung
Für die Sammelstelle Kirchmatt 8 (Werkhof) gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 – 17.00 Uhr
Samstag
08.00 – 11.30 Uhr
An Sonn- und Feiertagen bleibt die Sammelstelle Kirchmatt 8 geschlossen.
Unsere Werkdienstmitarbeitenden führen sporadische Kontrollen bezüglich Ordnung und Sauberkeit durch. Die Bevölkerung wird demnach gebeten Ordnung zu halten.
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Kontakt Werkdienst
Externe Sammelstellen Möbel/Holz und Styropor
Pneus
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Kehrichtabfuhr
Seit 1. Januar 2003 ist der Gemeindeverband für Abfallentsorgung Luzern Land (GALL) für die Entsorgung von Hauskehricht und Kehricht aus Gewerbe und Industrie mit einheitlichen Gebühren für alle Verbandsgemeinden zuständig.
Sie versehen Ihren Sack oder Ihr Sperrgut gut sichtbar mit der vorgeschriebenen Anzahl Gebührenmarken und stellen den Abfall am Abfuhrtag an der Strasse oder in speziell bezeichneten Sammelcontainern bereit. Der offizielle Sammeltag in der Gemeinde Egolzwil ist jeweils am Dienstag, ab 07:00 Uhr. Die Sammlung der Aussentouren (Landwirtschaft) erfolgt ebenfalls jeweils am Dienstag in den geraden Kalenderwochen ab 07:00 Uhr. Mögliche Verschiebungen können Sie unserem Entsorgungskalender entnehmen.
Grünabfuhr
Die Entsorgung von grösseren Mengen Grüngut kann in entsprechenden Containern erfolgen. Die Grüngutabfuhr ist am Freitag ab 07:00 Uhr durch die Düring Schweiz AG. Die konkreten Daten sind auf dem Entsorgungskalender der Gemeinde Egolzwil ersichtlich. Es sind nur handelsübliche, maschinell leerbare Container zulässig. Andere Gebinde werden nicht entleert.
Die Anmeldung der Container hat bei der Düring Schweiz AG zu erfolgen. Die Kosten der Leerung & Verwertung werden durch die Abfuhrfirma in Rechnung gestellt.
Jährliche Grundgebühr
Mit der Grundgebühr werden die Spezialentsorgungen bezahlt, welche Ihnen bei der Entsorgungsstelle Kirchmatt 8 zur Verfügung stehen. Die Gebühr wird den Haushalten (CHF 60.00) und den Betrieben (CHF 120.00) ein Mal pro Jahr per Stichtag (1. August) in Rechnung gestellt.
Gebührenpflichtige Betriebe gemäss Art. 7 der Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement sind:
- Firmen (juristische Personen), Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften und Genossenschaften mit im Handelsregister des Kantons Luzern eingetragenem Hauptsitz in Egolzwil
- Vereine mit einem Grundstück
Gebührenfrei sind gemeinnützige Vereine und Vereine ohne eigenes Grundstück und Immobilien sowie Firmen ohne Niederlassung in Egolzwil, Holdings, Stiftungen und Bau-/Wohngenossenschaften.
Häckseldienst (nur Astmaterial)
Auf Anmeldung beim Werkdienst, Tel. 041 980 00 45. Der Aufwand (Fr. 150.-/h) wird Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt. Nur während den Monaten März bis und mit Oktober.
Laub kann das ganze Jahr beim Werkhof in der Mulde deponiert werden.
Dokumente
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| Entsorgungskalender 2026 (PDF, 635 kB) | Download | 0 | Entsorgungskalender 2026 |
