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Neue Leistung Ausgleichskasse Luzern: Betreuung von Angehörigen

28. Dezember 2023

Die WAS Ausgleichskasse Luzern bietet ab Januar 2024 eine neue Leistung an, welche für Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreuen. Die Angehörigen erhalten einerseits als Anerkennung eine Zulage und die betreuten Personen bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung. Beide Leistungen werden jährlich ausgerichtet.

Folgende Voraussetzungen muss die betreute Person erfüllen:

  • Ist volljährig
  • Lebt zu Hause (nicht in einem Heim)
  • Wohnsitz im Kanton Luzern
  • Bezug von Hilflosenentschädigung der AHV/IV oder der Unfallversicherung
  • Werden von Angehörigen regelmässig und unentgeltlich betreut

Durch einen Heimeintritt erlischt der Anspruch auf die Zulage und den Gutschein.

Höhe der Anerkennungszulage
Es wird pro Kalenderjahr CHF 800 an betreuende Angehörige ausbezahlt. Die betreute Person kann maximal zwei betreuende Angehörige benennen (je die Hälfte wird ausbezahlt). Die Anerkennungszulage muss von den betreuenden Angehörigen als Nebeneinkommen in der Steuererklärung deklariert werden.

Gutschein für Entlastungsangebote
Die betreute Person erhält jährlich einen Gutschein von CHF 1'200. Der Gutschein muss gebucht und anschliessend dem Leistungserbringer übergeben werden. Der Leistungserbringer rechnet das Guthaben mit der WAS Ausgleichskasse Luzern ab. Der Restbetrag zahlt die betreute Person direkt dem Leistungserbringer. Das Ziel ist, dass die betreuende Person entlastet wird.

Der Gutschein könnte für folgende Angebote eingelöst werden (nicht abschliessend):

  • Hilfe im Alltag und im Haushalt
  • Besuchsdienst
  • Entlastungsdienst
  • Palliativbegleitung
  • Stationärer Entlastungsplatz (Ferienplatz, Notfallplatz, Tages- oder Nachtplatz).

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online und ist ab 1. Januar 2024 auf der Website der Ausgleichskasse abrufbar.

Die AHV-Zweigstelle Egolzwil steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.