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Steueramt: Abgabe Steuererklärungen 2023

21. März 2024

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2023 läuft am 31. März 2024 ab. Ausstehende Steuererklärungen werden gemahnt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, stellen Sie rechtzeitig ein Fristverlängerungsgesuch. Ohne Gegenbericht durch das Steueramt gilt die Verlängerung als genehmigt. Sie können Fristverlängerungen auch unter www.steuern.lu.ch e-Fristerstreckungen online erfassen.

Legen Sie Ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Formulare sowie die ausdrücklich verlangten Bescheinigungen oder Belege (z.B. Lohnausweis, Einzahlung Säule 3a, Einkauf 2. Säule + Vorsorgeausweis, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten, Mietverträge) und die verlangten detaillierten Aufstellungen bei. Bitte erstellen Sie immer dann eine Aufstellung, wenn sich eine Deklaration aus verschiedenen Positionen zusammensetzt. Die Aufstellungen müssen mindestens Zweck bzw. Art der Leistung, Empfänger/in, Zahlungsdatum und bezahlter Betrag beinhalten. Der Begriff «Diverses» wird nicht akzeptiert. Die Einforderung von Belegen bleibt in jedem Fall vorbehalten und wird vor allem bei den tatsächlichen Unterhalts- und Verwaltungskosten vermehrt angewendet.