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Leerwohnungszählung
Die Gemeinden haben die jährliche Zählung der Leerwohnungen durchzuführen. Per 1. Juni ist die Erhebung der leerstehenden Wohnungen im Gemeindegebiet durchzuführen. Wir bitten deshalb die Wohnungseigentümer, leerstehende Wohnungen zu melden, damit diese statistisch erfasst werden können.
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen und Einfamilienhäuser, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (1. Juni) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Wir danken für die Mitteilung bis Montag, 2. Juni 2025 an die Gemeindeverwaltung Egolzwil (gemeindeverwaltung@egolzwil.ch oder 041 984 00 10).