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Anordnung der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2024 - 2028
Die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028 findet am Sonntag, 30. November 2025 im Urnenverfahren statt. Die stille Wahl ist möglich, wenn bis zum Montag, 13. Oktober 2025, 12.00 Uhr, nicht mehr Kandidaten gemeldet werden, als zu wählen sind. In diesem Fall wird die Urnenwahl abgesagt. Andernfalls werden den Stimmberechtigten die Unterlagen mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt.
Die detaillierte Wahlanordnung und die dazugehörigen Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Egolzwil aufgeschaltet. Weitere Auskünfte erteilt gerne die Gemeindeverwaltung Egolzwil.
Zugehörige Objekte
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20250819_Anordnung_Ersatzwahl_Gemeinderat (PDF, 557.7 kB) | Download | 0 | 20250819_Anordnung_Ersatzwahl_Gemeinderat |
Wahlvorschlag_Ersatzwahl_Gemeinderat2025 (PDF, 298.75 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag_Ersatzwahl_Gemeinderat2025 |