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Prämienverbilligung 2025
Die Prämienverbilligung 2025 können ab sofort hier angemeldet werden.
Vielleicht haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung. Melden Sie sich an. Wir prüfen Ihren Anspruch gerne.
Familien mit Kindern profitieren je nach Einkommen von einem fixen Anspruch von mindestens 50 % der Richtprämie.
Wer kann sich für eine Prämienverbilligung anmelden?
- Wer am 1. Januar 2025 im Kanton Luzern wohnt
- Wer eine Krankenversicherung hat
Näheres finden Sie im untenstehenden Merkblatt. Bei Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Zugehörige Objekte
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IPV_Praemienverbilligung_Plakat_2025 (PDF, 2.02 MB) | Download | 0 | IPV_Praemienverbilligung_Plakat_2025 |
Merkblatt-2025-definitiv (PDF, 149.32 kB) | Download | 1 | Merkblatt-2025-definitiv |