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Steuern 2024 / 2025
Fälligkeit der Staats- und Gemeindesteuern 2024
Im Juni 2024 haben Sie die Akontorechnung für die Steuern 2024 erhalten. Diese basiert auf Ihren Angaben aus der Steuererklärung 2023 oder auf der Rechnung des Vorjahrs. Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2024 werden wir Ihnen grösstenteils im Verlaufe des Jahres 2025 zustellen. Grundlage dafür wird die Steuererklärung 2024 sein. Die Steuern 2024 sind per 31. Dezember 2024 geschuldet, auch wenn die tatsächliche Höhe der Steuerschuld noch nicht bekannt ist.
Ab Mitte November erhielten Sie Fälligkeitsanzeigen. Es handelt sich dabei nicht um eine Mahnung, sondern lediglich um eine Information über den aktuellen Steuerausstand. Haben Sie im Jahr 2024 mehr Einkommen erzielt als im Vorjahr, empfehlen wir Ihnen, eine neue Akontorechnung zu beantragen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir danken für Ihre Zahlungen.
Zinssätze im Jahr 2025
Gemäss Beschluss vom Regierungsrat gelten im Jahr 2025 die folgenden Zinssätze:
- Der Jahreszinssatz für Vorauszahlungen und zu viel bezahlte Steuern (positiver Ausgleichszins)
beträgt 0.75 %. - Der Jahreszinssatz für zu niedrige oder verspätete Zahlungen aller Steuern (negativer Ausgleichszins) beträgt 0.75 %.
- Der Verzugszinssatz beträgt 4.50 %.
Neuer Einzahlungsschein für die Steuern 2025
Wünschen Sie Einzahlungsscheine für die Vorauszahlungen der Steuern 2025? Gerne stellen wir Ihnen die gewünschte Anzahl zu. Sie können diese bei uns telefonisch oder per E-Mail bestellen.
Falls Sie in den vergangenen Jahren anfangs Januar bereits automatisch einen Einzahlungsschein erhalten haben, müssen Sie nicht unternehmen. In diesem Fall wird Ihnen der neue Einzahlungsschein bis Mitte Januar 2025 per Post zugestellt.
Bezahlen Sie Ihre Steuern mittels Dauerauftrag oder E-Banking? So bitten wir Sie, den Dauerauftrag anzupassen und nur den neuen Einzahlungsschein mit QR-Code für das E-Banking zu verwenden. Jedes Steuerjahr hat eine eindeutige Referenznummer, damit Ihre Steuerzahlungen dem richtigen Steuerjahr zugeordnet werden können. Falscheinzahlungen führen in der Regel zu unerwünschten Mahnungen, was unangenehm ist und zu Rückfragen führt.