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Steuererklärung 2024
Im Februar 2025 erhalten Sie die Steuererklärung 2024. Zu deklarieren sind das Einkommen 2024 und die Vermögenswerte per 31. Dezember 2024.
Bitte reichen Sie mit der Steuerklärung keine Originalbelege ein, die Sie bei Ihren Unterlagen ablegen möchten. Die Steuererklärungen werden beim Scan-Center in Zürich gescannt und archiviert. Eine Re-tournierung dieser Belege ist kostenpflichtig. Sie er-leichtern den Mitarbeitenden des ScanCenters die Arbeit, wenn Sie weder Büro- noch Bostitchklammern bei Ihren einzureichenden Steuerunterlagen verwenden.
Wir bitten Sie, die Steuererklärung 2024 bis zum 31. März 2025 einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, können Sie die Einreichefrist unter www.steuern.lu.ch/e-Fristerstreckungen online verlängern.
Wir empfehlen Ihnen zum Ausfüllen der Steuererklärung die Software des Kantons Luzern zu benutzen. Das Programm kann ab anfangs Februar 2025 im Internet unter www.steuern.lu.ch heruntergeladen werden. Sie können die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen verschlüsselt und sicher elektronisch über das Internet einreichen. Infos finden Sie unter www.steuern.lu.ch/eFiling.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Steueramt Egolzwil
041 984 00 15 / steueramt@egolzwil.ch