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Öffentliche Planauflage: Konzession zu Ersatzneubau Grundwasserpumpwerk Schürmatt
Die Dienststelle Raum und Wirtschaft führt gestützt auf § 11 Abs. 3 des Wassernutzung- und Wasserversorgungsgesetzes (MNVG) in Verbindung mit § 193 Planungs- und Baugesetz (PBG) die Planauflage für den Ersatzneubau Grundwasserpumpwerk Schürmatt mit Konzession zur Grundwassernutzung durch.
Die Gesuchsunterlagen zur Konzession liegen während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, vom 16. Juni 2025 bis 16. Juli 2025, auf der Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons Luzern, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern, sowie der Gemeindekanzlei Egolzwil, während den ordentlichen Bürozeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Gesuchsunterlagen zum Baugesuch liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, vom 26. Juni 2025 bis 16. Juli 2025, auf der Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons Luzern, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern, sowie der Gemeindekanzlei Egolzwil, während den ordentlichen Bürozeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
Weitere Informationen können Sie im untenstehenden Dokument entnehmen.
Zugehörige Objekte
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Öffentliche Planauflage; Konzession zu Ersatzneubau Grundwasserpumpwerk Schürmatt (PDF, 68.02 kB) | Download | 0 | Öffentliche Planauflage; Konzession zu Ersatzneubau Grundwasserpumpwerk Schürmatt |