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Gesamtrevision Ortsplanung: Genehmigung durch Regierungsrat
An der Gemeindeversammlung vom 4. September 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Egolzwil eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus den Zonenplänen Siedlung und Landschaft, dem Teilzonenplan Gewässerraum, dem Bau- und Zonenreglement (BZR), dem Plan Aufhebung Strassenbaulinien und dem Teilrichtplan Fusswege. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, unter anderem die Einführung der Gesamthöhe und der Überbauungsziffer und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen.
Mit der Gesamtrevision hat die Gemeinde Egolzwil auch den Gewässerraum festgelegt. Gegen die Gewässerraumausscheidung entlang der Wigger ging eine Verwaltungsbeschwerde ein. Es geht dabei um die Frage, ob die kantonale Regelung bei grossen Fliessgewässern ausserhalb der Bauzone mit Bundesrecht kompatibel ist. Dazu läuft bereits ein Beschwerdeverfahren in einer anderen Gemeinde, welches derzeit vor Kantonsgericht hängig ist. Bis dieses rechtskräftig erledigt ist, wird die vorliegende Beschwerde sistiert und vom Genehmigungsverfahren abgetrennt.
Gemäss der kantonalen Medienmitteilung vom 27. Mai 2025 beurteilt der Regierungsrat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Egolzwil als recht- und zweckmässig und hat sie mit wenigen Ausnahmen und Änderungen genehmigt. Das neue Bau- und Zonenreglement trat per 20. Mai 2025 in Kraft.