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Schulzahnpflege

Untersuch Schulzahnarzt

Laut Gesetz über die Schulzahnpflege müssen alle schulpflichtigen Kinder jährlich einmal vom Schul- oder Privatzahnarzt untersucht und wenn notwendig behandelt werden. Für Kinder im Kindergarten ist der Untersuch bzw. die Behandlung nicht obligatorisch, aber sehr empfohlen. Anfangs des Schuljahres erhalten Sie die "Erklärung der Eltern", wo Sie sich für eine von zwei Varianten entscheiden können.

Termine

  • Bis Ende Jahr muss bei allen Schulkindern, unabhängig, welche Variante Sie gewählt haben, der Untersuch durchgeführt sein. Die Zahnärzte müssen dies im Schulzahnbüchlein bestätigen.
  • Im Anschluss an den Untersuch wird, wo nötig, eine Behandlung durchgeführt. Die Behandlung muss bis Mitte Juni des folgenden Jahres erfolgt sein (Langzeitbehandlungen wie Spangen, Gebisskorrekturen usw. sind von dieser Regelung ausgeschlossen). Die Zahnärzte haben die Behandlung im Schulzahnbüchlein zu bestätigen.

Schulzahnpflege-Instruktion

Unsere Schulzahnpflege-Instruktorin besucht die Lernenden jährlich viermal. Sie betreibt in mehreren Kurzlektionen Kariesprophylaxe und vermittelt den Kindern die notwendigen Kenntnisse zur Zahnhygiene und zu gesunder Ernährung.

 

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