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Informationen zum Integrierten Sekundarschulmodell (ISS)
Übertritts-Verfahren Primarschule – Sekundarschule
Im 5. und 6. Schuljahr durchlaufen die Schüler und Schülerinnen das Übertritts-Verfahren, welches jeweils spätestens am 31. März des laufenden Schuljahres abgeschlossen sein muss. Die Grundlagen zum Übertritts-Entscheid, die Anforderungsprofile der verschiedenen Niveaus und die Notenrichtwerte für die Zuweisung in die verschiedenen Niveaus sind in der Broschüre "Übertritts- Verfahren" der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern beschrieben. Die Erziehungsberechtigten erhalten diese Broschüre am Elternabend zum Übertrittsverfahren in der 5. Primarklasse.
Standort
Die Gemeinden Wauwil und Egolzwil bilden einen eigenen Schulkreis auf der Sekundarstufe. Dies bedeutet, dass alle Lernenden der beiden Santenberger Gemeinden das 7. - 9. Schuljahr in Wauwil besuchen. Die Sekundarschule Wauwil ist seit Schuljahr 2014/15 auf Grund des Regierungsratsbeschlusses vom November 2013 im Integrierten Sekundarschulmodell (ISS) organisiert.
Transport
Für Schüler und Schülerinnen der Sekundarschule wird kein Transport organisiert. Der Schulweg muss mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Für den Schulweg sind laut aktuellem Bildungsgesetz die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Auf Grund der heiklen Verkehrssituation im Stossverkehr empfehlen wir den Lernenden der Gemeinden Egolzwil und Wauwil, zu Fuss in die Schule zu kommen.
Stundenplangestaltung
Auf Grund der komplexen Zusammenhänge bei der Stundenplanung können bereits in der 7. Klasse mehrere "Frühstunden" mit Beginn um 07.20 Uhr im Stundenplan vorkommen. Es ist möglich, dass eine Klasse ausnahmsweise Zwischenstunden oder am Mittwochnachmittag Unterricht hat. Die Lernenden erhalten ihren Stundenplan vor den Sommerferien.
Unterrichtszeiten
Auf Wunsch der Mehrheit aller Schülerinnen und Schüler wird die grosse Morgenpause von 30 Minuten wieder auf 20 Minuten verkürzt. Sie dauert von 09.45 Uhr bis 10.05 Uhr.
07:20 – 08:05 Uhr Unterricht
08:10 – 08:55 Uhr Unterricht
09:00 – 09:45 Uhr Unterricht
09:45 – 10:05 Uhr Pause
10:05 – 10:50 Uhr Unterricht
10:55 – 11:40 Uhr Unterricht
11:45 – 12:30 Uhr Unterricht oder Mittagspause
12:40 – 13:25 Uhr Unterricht oder Mittagspause
13:30 – 14:15 Uhr Unterricht
14:20 – 15:05 Uhr Unterricht
15:05 – 15:25 Uhr Pause
15:25 – 16:10 Uhr Unterricht
16:15 – 17:00 Uhr Unterricht
Zuweisung in die verschiedenen Niveaus
Im Integrierten Modell werden alle Lernenden in der gleichen Klasse unterrichtet. Es gibt je nach Anzahl Schüler/innen eine bis zwei Klassen pro Stufe, in denen alle Niveaus vorkommen.
Auf Grund ihrer Leistungen während der Dauer des Übertritts-Verfahrens werden die Lernenden beim 2. Übertritts-Gespräch in der 6. Primarklasse in die Niveaus A/B und C der sogenannten Stammklassenfächer und in die Niveaus A, B, C der sogenannten Niveaufächer eingeteilt.
Individuelle Lernziele
Kinder, die in der 6. Primarklasse reduzierte Lernziele in zwei und mehr Fächern (Deutsch, Mathematik, Natur, Mensch und Gesellschaft) haben, werden ins Niveau C mit individuellen Lernzielen aufgenommen und weiterhin mit integrierter Förderung unterstützt.
Lehrplan / Stammklassen- und Niveaufächer
Ab Schuljahr 2019/2020 wurde auf der Sekundarstufe der Lehrplan 21 eingeführt. Die Einführung des Lehrplans 21 wird somit auf allen drei Sekundarstufen Ende Schuljahr 2021/2022 umgesetzt sein. Der Lehrplan 21 unterteilt die Zeit der Volksschule in drei Zyklen. Die drei Jahre der Sekundarschule (7. – 9. Klasse) entsprechen dem Zyklus 3.
Der Fachbereich „Natur, Mensch, Gesellschaft" wird in vier Teilbereiche/Fächer gegliedert: In die Stammklassenfächer „Natur und Technik" (NT) (bisher Fach Naturlehre) und „Räume, Zeiten, Gesellschaften" (RZG) (bisher Fächer Geschichte und Geografie). Sie werden nach erweiterten Anforderungen (A/B) und grundlegenden Anforderungen (C) binnendifferenziert in der Klasse unterrichtet und beurteilt. Gemäss kantonalen Regelungen gibt es in diesen Fächern für das 1. Semester des 1. Sekundarschuljahres pro Schüler/in nur eine einheitliche Niveauzuteilung. Anschliessend gelten die Regelungen der Durchlässigkeit (siehe Folgeabschnitt).
Ebenso gehören die Teilbereiche „Wirtschaft, Arbeit, Haushalt" (WAH) (bisher Fach Hauswirtschaft) und Lebenskunde (Ethik, Religionen, Gemeinschaft = ERG; Berufliche Orientierung = BO) zu diesem Fachbereich.
Für die Niveauzuteilung in den sogenannten Niveaufächern sind die Zeugnisnoten in den entsprechenden Fächern im 1. Semester der 6. Primarklasse massgebend.
Die Niveaufächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik werden in den Niveaugruppen A, B und C (allenfalls mit Integrativer Förderung IF) unterrichtet und beurteilt. Jede Schülerin und jeder Schüler wird pro Fach individuell einem Niveau zugewiesen.
Die restlichen Fächer werden nicht nach Niveaus unterschieden. Es sind dies die Fächer:
- Lebenskunde; Wirtschaft, Arbeit, Haushalt; Medien und Informatik; Bildnerisches Gestalten; Textiles und Technisches Gestalten; Bewegung und Sport; Musik; Projektunterricht
- Wahlfächer in der 3. ISS: Englisch; Französisch; Italienisch; zusätzliche 2 Lektionen Mathematik; MINT (Aspekte der Fächer Mathematik, Informatik, Natur, Technik); zusätzliche 2 Lektionen Wirtschaft, Arbeit, Haushalt; Bildnerisches Gestalten; Textiles und Technisches Gestalten; Chor (alle Lernenden der 1. – 3. Sekundarstufe können sich bei diesem Fach einschreiben).
Durchlässigkeit innerhalb des Integrierten Sekundarschulmodells
Niveauwechsel in den Stammklassenfächern
Ein Niveauwechsel bei den Stammklassenfächern erfolgt in der Regel auf Beginn eines Semesters:
- Lernende, die in den Fächern „Natur und Technik" und/oder „Räume, Zeiten, Gesellschaften" das Anforderungsniveau C besuchen und am Ende des Semesters mindestens eine nicht aufgerundete Note 5 erreichen, können auf Beginn des neuen Semesters im entsprechenden Fach in das Anforderungsniveau A/B wechseln.
- Lernende, die in den Fächern „Natur und Technik" und/oder „Räume, Zeiten, Gesellschaften" das Anforderungsniveau A/B besuchen und am Ende des Semesters die Note 4 nicht erreichen, können auf Beginn des neuen Semesters im entsprechenden Fach in das Anforderungsniveau C versetzt werden.
- Über einen Niveauwechsel in den einzelnen Stammklassenfächern entscheidet die Klassenlehrperson nach Anhörung der Erziehungsberechtigten.
Niveauwechsel in den Niveaufächern
Ein Niveauwechsel bei einem oder mehreren Niveaufächern erfolgt in der Regel auf Beginn eines Semesters:
- Lernende, die in einem Niveaufach am Ende des Semesters mindestens eine nicht aufgerundete Note 5 erreichen, können auf Beginn des neuen Semesters in diesem Fach in das nächsthöhere Niveau wechseln.
- Lernende, die in einem Niveaufach am Ende des Semesters die Note 4 nicht erreichen, können auf Beginn des neuen Semesters in diesem Fach in das nächsttiefere Niveau versetzt werden.
Die Stundenpläne und die Organisationsform des Integrierten Sekundarschulmodells ermöglichen im ersten Semester des 7. Schuljahres bei sehr positiven oder sehr negativen Leistungen auch vor dem Semester-ende einen schnellen und unkomplizierten Niveauwechsel. Dies bedarf im Rahmen der Beurteilung und Förderung der Jugendlichen einer guten Kommunikation und setzt das Einverständnis der Erziehungs-berechtigten voraus.
Über einen Niveauwechsel in den Niveaufächern entscheidet die Klassenlehrperson nach Anhörung der Erziehungsberechtigten.
Wir wünschen den Jugendlichen auf ihrem Lernweg viel Erfolg und alles Gute in der neuen Schulstufe.
Schulleitung und Lehrpersonen der Schule Wauwil
Abgabetermine für dieses Merkblatt
- Am Elternabend zum Übertrittsverfahren in der 5. Primarklasse
- Zusätzliche Abgabe an Erziehungsberechtigte nach Änderungen des Inhalts