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Nationalfeiertag: Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist durch die anhaltende Hitze, Trockenheit und Wind weiterhin gross. Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur gilt deshalb seit dem 25. Juni 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern. Dieses Verbot gilt weiterhin und ist auch über den Nationalfeiertag gültig. Damit ist es auch auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt bleibt das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen, die Verwendung von Einweggrills und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird, dürfen auch Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen verwendet werden. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet. Damit sich die Situation entspannt und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge
