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Verantwortungs- und rücksichtsvoller Umgang mit Feuerkörpern
Der 1. August rückt näher und somit auch die Zeit, in der der Himmel durch Feuerwerke erhellt wird. Das Knallen führt aber auch zu einer Gehörbelastung und Lärmbelästigung. Nicht alle Menschen teilen die Begeisterung für Feuerwerke. Es ist daher Rücksicht aber auch Toleranz geboten.
Wo sich bei den Zweibeinern die Geister scheiden, sind sich unsere tierischen Freunde einig. Für sie bedeutet das Abfeuern von Feuerwerken Stress pur. Aufgrund ihrer ausgeprägten Sinnesorgane erschrecken Haus- und Wildtiere, was zu Unfällen führen kann. Ebenfalls können die Tiere Gehörgefährdungen erleiden.
Zwar reduziert sich die intensive Feuerwerkszeit auf wenige Tage im Jahr, trotzdem darf vor allem die Lärmbelastung nicht unterschätzt werden. In der Schweiz bestehen Vorschriften für die Zulassung von Feuerwerkskörpern. Jedoch können sich durch den falschen Gebrauch gefährliche Situationen ergeben, welche das Gehör unmittelbar schädigen.
Nebst der Lärmbelästigung können Feuerwerke zu Verbrennungen und anderweitigen Unfällen führen. Jährlich verletzen sich am 1. August rund 250 Menschen. Dies aufgrund fehlgeleiteter oder zu spät zündender Feuerwerkskörper. Tragen Sie die Feuerwerkskörper, inklusive «Frauenfürze», nie in Taschen Ihrer Kleidung – durch Reibung könnten sich diese selbst entzünden. Kinder sind von der Feuerwerksartikeln fernzuhalten.
Häufig führen Feuerwerke auch zu Brandschäden an Gebäuden. Der Abschussplatz ist daher sorgfältig zu wählen und mindestens ein Feuerlöschgerät bereit zu stellen. Die Feuerwerkskörper dürfen nur mit ausrechendem Sicherheitsabstand gezündet werden.
Aufgrund anhaltender Trockenperioden können die Behörden Verhaltenshinweise und Feuerverbote publizieren. Erkundigen Sie sich diesbezüglich vorgängig.
Sicherheitstipps der bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung)
- Instruktionen des Verkaufspersonal befolgen.
- Feuerwerke nie in Menschenmengen abfeuern.
- Vorgeschriebene Sicherheitsabstände einhalten. Diese variieren je nach Rakete zwischen 40 bis 200 Metern.
- Raketen nur aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abfeuern.
- In der Nähe von Feuerwerken gilt striktes Rauchverbot.
- Blindgänger nicht nachzünden und sich erst nach 10 Minuten annähern.
- Gebrauchtes Feuerwerk vor dem Entsorgen mit Wasser übergiessen.
- Häuser vor unkontrollierten Flugkörpern schützen: Türen, Fenster und Dachlukarnen schliessen.
Bitte sammeln Sie spätestens am nächsten Tag die Abfälle der Feuerwerkskörper ein.
Die Gemeinde dankt Ihnen für Ihren verantwortungs- und rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern!
