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Absolutes Feuerverbot im Wald aufgehoben – weiter Vorsicht geboten

10. September 2026

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Ab sofort gilt damit ein bedingtes Feuerverbot, wobei im nördlichen Kantonsteil besondere Vorsicht geboten ist.

Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge insbesondere die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.

 

Folgende Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen:

  • keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen 
  • nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen 
  • bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen 
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen 
  • Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind

 

Weitere Informationen entnehmen Sie in den angehängten Dokumenten. 

Zugehörige Objekte

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Medienmitteilung Aufhebung Feuerverbot (PDF, 120 kB) Download 0 Medienmitteilung Aufhebung Feuerverbot
Allgemeinverfügung Aufhebung Feuerverbot (PDF, 107 kB) Download 1 Allgemeinverfügung Aufhebung Feuerverbot