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Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe ab Donnerstag, 25. Juni 2026
Trockenheit: Kanton schränkt Wasserentnahmen ein und verhängt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab Donnerstag, 25. Juni 2026 um 12.00 Uhr
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen für die Bewässerung und für andere Zwecke in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt. Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons/Laternen steigen zu lassen. Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge.
Genauere Informationen entnehmen Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Zugehörige Objekte
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| 2026_06_Medienmitteilung_Trockenheit (PDF, 105 kB) | Download | 0 | 2026_06_Medienmitteilung_Trockenheit |
| Allgemeinverfügung_Feuerverbot Wald und Waldesnähe (PDF, 691 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung_Feuerverbot Wald und Waldesnähe |
| Plakat Feuerverbot Wald und Waldesnähe (PDF, 999 kB) | Download | 2 | Plakat Feuerverbot Wald und Waldesnähe |
