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Absolutes Feuerverbot im Freien ab Donnerstag, 6. August 2026
Anhaltende Trockenheit: Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien ab Donnerstag, 6. August 2026 um 12.00 Uhr
Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Auch das Waldbrandrisiko steigt weiter an. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Gefahr als sehr gross ein und erlässt deshalb auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Auch sollten Fische in flachem Wasser möglichst nicht gestört werden. Nur flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge würden die Situation entspannen.
Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter. Zudem ist auch die Situation hinsichtlich verfügbaren Löschwassers zunehmend angespannt. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton Luzern deshalb die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe und verfügt ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Weitere Informationen entnehmen Sie in den angehängten Dokumenten.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Absolutes Feuerverbot im Freien (PDF, 690 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Absolutes Feuerverbot im Freien |
| Medienmitteilung Absolutes Feuerverbot (PDF, 133 kB) | Download | 1 | Medienmitteilung Absolutes Feuerverbot |
