Inhalt
Bau und Infrastruktur
Die Abteilung Bau und Infrastruktur ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Auskunftserteilungen zum Zonenplan und zu Gestaltungsplänen
- Durchführung des Baubewilligungsverfahrens (ordentliches und vereinfachtes Verfahren)
- Ausfertigen von Bauentscheiden
- Bearbeitung von Reklamegesuchen
- Bearbeitung von Solarmeldungen
- Führen von Einspracheverhandlungen
- Baukontrolle in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Ingenieurbüro
Wann ist eine Baubewilligung notwendig?
Die gesetzlichen Grundlagen über bewilligungspflichtige und bewilligungsfreie Bauten und Anlagen finden Sie im § 53 und 54 der kantonalen Planungs- und Bauverordnung.
Bei Unklarheiten über die Baubewilligungspflicht eines Bauvorhabens oder von Sanierungsarbeiten empfehlen wir Ihnen, das Formular Anfrage über die Baubewilligungspflicht eines Bauvorhabens bei der Gemeinde Egolzwil, Bau und Infrastruktur einzureichen. Aufgrund Ihrer Anfrage geben wir gerne Auskunft. Unsere schriftliche Antwort wird gebührenfrei erstellt.
Baugesuch
Das Baugesuch ist in mindestens 3-facher Ausführung in Papierform der Gemeinde Egolzwil, Bau und Infrastruktur einzureichen. Die Eingabeunterlagen sind zusätzlich in elektronischer Form per eFormulare (eFormular-Seite der Dienststelle rawi) einzureichen.
Das Unterschriftenblatt und die Planunterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, den Planverfasser:innen und den Grundstückeigentümer:innen zu unterzeichnen.
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:
- Situationsplan 1:500
- Grundrisse aller Geschosse mit Keller- und Dachgeschoss
- Fassaden- und Schnittpläne, Umgebungsgestaltungspläne
- Unterlagen für die Berechnung der Wärmeisolation/Ausnützungsziffer
- Pläne für die Abwasseranlagen
- Deklarationsformular für die Berechnung der provisorischen Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser
Weitere Forderungen durch die Gemeinde Egolzwil, Bau und Infrastruktur und die kantonalen Dienst- und Fachstellen bleiben vorbehalten.
Die Planunterlagen sind folgendermassen farblich zu kennzeichnen:
- welche Teile abgerissen/entfernt werden (gelb)
- welche Teile neu geplant sind (rot).
- welche Teile bestehen bleiben (schwarz/grau).
Baugesuche, welche aktuell öffentlich aufgelegt werden finden Sie hier.
Geoportal Egolzwil
Im Geoportal Egolzwil finden Sie alle Informationen rund um Karten, Anwendungen und Themen mit Raumbezug vereint an einem Ort. Das Geoportal wird vom Raumdatenpool Kanton Luzern bereitgestellt.
Geoportal Egolzwil
Meldung Solaranlage
Für die Installation einer Solaranlage auf dem Dach besteht eine Meldepflicht. Die Meldung hat via eFormulare (eFormular-Seite der Dienststelle rawi) spätestens 20 Tage vor der Installation zu erfolgen. Nebst dem Meldeformular ist mindestens ein Situationsplan einzureichen auf dem die geplanten Module ersichtlich sind. Das Unterschriftenblatt zum Meldeformular ist zwingend von allen Grundeigentümer:innen zu unterzeichnen.
Wir bitten Sie sich bei allen Solaranlagen, welche nîcht auf einer Dachfläche geplant sind, vorgängig bei der Gemeinde Egolzwil, Bau und Infrastruktur über die Melde- oder allenfalls Baubewilligungspflicht zu informieren.
Kontakt
Bau und InfrastrukturDorfchärn 1
6243 Egolzwil
Tel. 041 984 00 12
bau-infrastruktur@egolzwil.ch
Öffnungszeiten
Personen
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