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Tagesfamilien - Meldeformular
Wer gemäss Artikel 12 PAVO Kinder unter zwölf Jahre gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt betreut, muss dies der Gemeinde melden.
Diese Meldung dient der Sicherstellung des Kindeswohls und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufsicht der Gemeinde richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen der Artikel 5, 7 und 10 PAVO. Artikel 10 PAVO setzt fest, dass Tagesfamilien mindestens jährlich besucht werden und der Leumund aller im Haushalt lebenden Personen, im gleichen Abstand überprüft werden muss.
Falls Sie beabsichtigen Kinder zu betreuen, bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Meldeformular zukommen zu lassen.
Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen das Sozialamt Egolzwil gerne zu Verfügung.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheit und Soziales | 041 984 00 13 | soziales@egolzwil.ch |