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Teilungsamt

Aufgaben:
Das Teilungsamt erledigt im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Gemeinde sämtliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Teilungsbehörde zugewiesen hat. Es sind dies insbesondere:

  • Inventarisierung der Erbschaft
  • Eröffnung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen
  • Erbenabklärungen: Ausfertigung des Erbenverzeichnisses
  • Ausstellung der Erbbescheinigung
  • Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen (sofern gesetzlich vorgeschrieben oder von den Erben gewünscht)
  • Behörde für die Erstellung des öffentlichen Inventars
  • Behörde für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung
  • Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtliche Erbenvertreter

Weitere Aufgaben des Teilungsamtes sind:

  • Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Erbteilungen als Willensvollstrecker oder im Auftrag der Erben
  • Veranlagung und Bezug der Erbschaftssteuern für Kanton und Gemeinde

Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung der Erbschaft, sofern der oder die Verstorbene den letzten Wohnsitz in Egolzwil hatte.

Kontakt

Teilungsamt
Dorfchärn 1
6243 Egolzwil
Tel. 041 984 00 16
gemeindeverwaltung@egolzwil.ch

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